51 Hinweis: Bei Eltern mit zwei und mehr Kindern, für die ein Beitragsabschlag gilt, wird dieser nur von ihrem Anteil abgezogen. Für den Arbeitgeber bleibt es bei dem üblichen Anteil (1,8 bzw. 1,3 Prozent in Sachsen). Und so verteilen sich allgemein die Beiträge zur Pflege- versicherung bei versicherten Arbeitnehmern (für Sachsen gilt: jeweils 0,5 Prozentpunkte weniger = Arbeitgeber- anteil, bzw. höher = Arbeitnehmeranteil): Kinder- zahl Beitrags- satz Arbeitge- beranteil Arbeitneh- meranteil Kinderlos 4,2 % 1,8 % 2,4 % Eltern mit 1 Kind (lebenslang) Eltern mit 2 Kindern Eltern mit 3 Kindern Eltern mit 4 Kindern Eltern mit 5 (oder mehr) Kindern 3,6 % 1,8 % 1,8 % 3,35 % 1,8 % 1,55 % 3,1 % 1,8 % 1,3 % 2,85 % 1,8 % 1,05 % 2,6 % 1,8 % 0,8 % Die Beiträge für Arbeitslose zahlt die Bundesagentur für Arbeit� Rentner zahlen hingegen den vollen Pflegeversiche- rungsbeitrag allein. Bezieher von Bürgergeld sind per Gesetz generell von der zusätzlichen Beitragspflicht ausgenommen. Für Mitglieder, die von einer Agentur für Arbeit Arbeits- losengeld, Kurzarbeitergeld oder Übergangsgeld erhalten, zahlt die Bundesagentur für Arbeit einen pauschalen Beitragszuschlag zur Pflegeversicherung. Eine Beteiligung der Leistungsbezieher an dem Bei- tragszuschlag ist grundsätzlich möglich. Nähere Informationen geben die Agenturen für Arbeit.