32 Beispiel Ein Pflegebedürftiger (Pflegegrad 3) wird im April 2023 an 22 Tagen in einer Tagespflegeeinrichtung betreut. Diese berechnet hierfür 1.381,60 E an pflegebedingten Aufwendun- gen (62,80 E täglicher Pflegesatz x 22). Die Pflegekasse leistet: Zahlung an die Tagespflegeeinrichtung für Tagespflege 1.298,00 E Erstattung an den Pflegebedürftigen (Entlastungsbetrag gegen Kostennachweis) 83,60 E War der Entlastungsbetrag im laufenden Kalenderjahr bis April 2023 nicht abgerufen, verbleibt bis April noch ein Rest- anspruch in Höhe von 416,40 E (125,00 E x 4 = 500,00 E – 83,60 E). Ein Vorgriff auf zukünftig ab Mai 2023 entstehende Ansprüche auf den Entlastungsbetrag ist nicht möglich. Die Aufwendungen erstatten wir nach Vorlage entspre- chender quittierter Nachweise, in denen die jeweilige Art der Unterstützungsleistung, für die der Entlastungs- betrag verwendet werden soll, anzugeben ist. Wird der Höchst-betrag in einem Kalenderjahr nicht in voller Höhe ausgeschöpft, übertragen wir den Differenzbetrag auf das folgende Kalenderhalbjahr. Dieser kann dann noch bis zum 30.6. des Übertragungsjahres ausgeschöpft werden. Tritt Pflegebedürftigkeit erst im Laufe eines Kalenderjahres ein, wird der Entlastungsbetrag ab Beginn des Monats geleistet, in dem alle Voraussetzungen erfüllt sind. Pflegehilfsmittel / Wohnumfeldverbesserung Zur Unterstützung und Erleichterung ihrer Pflege in einem Haushalt, aber auch zur Förderung ihrer Selbstständigkeit können Pflegebedürftige (auch bei Pflegegrad 1) erhalten: Pflegehilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind (z. B. Einmalhandschuhe, saugende Bettschutzeinla- gen zum Einmalgebrauch), monatlich bis zu einem Betrag von 40 E, entweder als Sachleistung durch Vertragspartner der BKK-Pflegekasse oder im Kosten- erstattungsverfahren;